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   OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - I-4 W 45/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,9489
OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - I-4 W 45/05 (1) (https://dejure.org/2005,9489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2005 - I-4 W 45/05 (1) (https://dejure.org/2005,9489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - I-4 W 45/05 (1) (https://dejure.org/2005,9489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 2; BGB § 286 Abs. 1
    Kein Nutzungsausfallanspruch gegen Versicherer wegen Verzug der Auszahlung der Versicherungssumme einer Diebstahlsversicherung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko - Trotz Zahlungsverzug keine Nutzungsausfallentschädigung

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Nutzungsausfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - 4 W 45/05
    Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408; Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).
  • LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10

    Rechtsschutzbedürfnis i.R.d. Geltendmachung der Kosten des selbstständigen

    Die dafür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze lassen sich aber nicht auf versicherungsrechtliche Ansprüche ausdehnen, bei denen es letztlich um die Erfüllung einer Geldschuld geht (OLG Düsseldorf, r+s 2006, 63; OLG Schleswig, a.a.O.).
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